Ihr Immobilientipp ist uns was wert!

Wenn Sie einen Immobilienbesitzer kennen, der gerne mithilfe eines langjährig erfahrenen Profis sein Haus, seine Wohnung, Grundstücke oder seine Gewerbeimmobilie verkaufen / vermieten möchte, dann profitieren sowohl Sie als auch der Vermieter/ Verkäufer davon!

Denn Ihre Empfehlung ist uns „unser Bestes“ wert. Und der Vermieter / Verkäufer freut sich sicherlich darüber, wenn er dank unseres „know how“ keinen Stress mit der Vermietung/ dem Verkauf hat, sich dank Bonitätscheck o.ä. rundum sicher fühlt und eine Miete / einen Verkaufspreis erzielt, der ihn mehr als glücklich macht.

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Unser Versprechen an Sie

… wenn die folgenden Bedingungen (Schritte 1-3) sowie die sonstigen Bedingungen erfüllt sind.

Bei Vermietung: Für jede von uns, der Dipl.-Oec. Rudnick GmbH, dank Ihres Tipps vermietete und provisionsmäßig abgerechnete Immobilie erhalten Sie nach Eingang der vom Vermieter/ Mieter an uns zu zahlenden Provision pauschal 50,- € (Objekte mit einer monatlichen Nettokaltmiete bis 1.000,- €). Bei größeren Objekten über 1.000,- € Kaltmiete/ Monat wären dies 100,- €. Voraussetzung ist immer, das Sie die u.g. Schritte 1-3 und die sonstigen Voraussetzungen durchgeführt haben bzw. die darin u.g. Bedingungen erfüllt sind.

Bei Verkauf: Für jede verkaufte und durch uns, die Dipl.-Oec. Rudnick GmbH, abgerechnete Immobilie erhalten Sie 250,- € (bei Objektwerten bis 150.000,- €) oder 500,- € (für Objekte mit einem Wert zwischen 150.000,- € und 450.000,- €) sowie bei Objektwerten über 450.000,- € bis zu maximal 1.000,- € wenn die folgenden Bedingungen (Schritte 1 – 3) erfüllt sind.

  • Schritt 1: Empfehlung

    Sie empfehlen uns Ihren Freunden / Bekannten/ Verwandten …, die eine Immobilie vermieten/ verkaufen wollen und die zuvor noch nicht bei uns als Vermieter/ Verkäufer registriert / bekannt sind.

  • Schritt 2: Registrierung

    Sie lassen sich bei uns als „Tippgeber“ registrieren. Das kann telefonisch, per Email/ Fax, Brief oder persönlich bei uns im Büro geschehen.

  • Schritt 3: schriftliche Tippgabe-Vereinbarung

    In jedem Fall erhalten Sie anschließend von uns nach kurzer Prüfung der Sachlage eine schriftliche Bestätigung (unsere sog. „Tippgabe-Vereinbarung“). Hier ist nochmals genau geregelt, wann und unter welchen Bedingungen Sie welche Prämie von uns bekommen.

Und Sie können sich absolut sicher fühlen, dass wir Ihren Tipp im Falle der erfolgreichen Vermietung/ des erfolgreichen Verkaufes durch uns sowie dem anschließenden Erhalt unserer Provision von unseren Kunden / Auftraggebern in jedem Fall belohnen werden.

Die sonstigen Voraussetzungen

Sie sind volljährig (mindestens 18 Jahre alt) sowie uneingeschränkt geschäftsfähig. Sie erhalten Ihre Prämie, wenn uns der Eigentümerkontakt, den Sie uns anbieten, zuvor nicht bekannt war, wir in der Folge den Maklerauftrag von dem Eigentümer erhalten und das Objekt erfolgreich vermieten/ verkaufen und von dem Mieter/ Vermieter/ Käufer und/ oder dem Verkäufer eine Provision dafür erhalten.

Bei notariell beurkundeten Verkaufspreisen unter 150.000,- € erhalten Sie Ihre Prämie in Höhe von 250,- € innerhalb von 7 Werktagen nachdem wir unsere Provision erhalten haben. 500,- € Prämie erhalten Sie ebenfalls innerhalb von 7 Werktagen, wenn der notariell beurkundete Objektwert zwischen 150.000,- und 450.000,- € liegt und wir vom Käufer und oder Verkäufer unsere vereinbarte Provision erhalten haben. Bei notariell beurkundeten Objektwerten über 450.000,- € erhalten Sie eine individuelle Prämie von uns, die im Einzelfall bis zu 1.000,- € beträgt. Sie erhalten die Prämie nach erfolgreichem Verkauf und ebenfalls innerhalb von 7 Werktagen, nachdem wir auf unserem Konto vom Verkäufer und oder Käufer unsere Provision erhalten haben. Bei Vermietung zahlen wir die Tippgabeprämie ebenfalls 7 Werktage nach Erhalt unserer Provision vom jeweiligen Vermieter/ Mieter.

Details regelt grundsätzlich die mit Ihnen schriftlich abzuschließende und gegenseitig zu zeichnende „Tippgabe-Vereinbarung“.

Die vorab genannten Prämienwerte gelten für nicht gewerbliche sog. „Laienvermittler“.

Wenn Sie gewerblicher Profivermittler sind, freuen wir uns ebenso über Ihren Kontakt und Sie dürfen sich auf individuelle Prämien freuen, die ihr Herz sicherlich höherschlagen lassen.

Details regelt auch hier grundsätzlich die mit Ihnen schriftlich abzuschließende und gegenseitig zu zeichnende „Tippgabe-Vereinbarung“.

Sind Sie gewerblicher Vermittlungsprofi?

Anmerkungen

Die Dipl.-Oec. Rudnick GmbH sowie deren Marken wie z.B. „Rudnick-Immobilien.de“ / „Ostsee-Immobilien.info“ / „Barrierefrei-Wohnen.com“ … vermittelt aktuell nur Immobilien in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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